2. Teil: Besondere Bestimmungen › 8. Titel: Verfahren bei eingetragener Partnerschaft › 2. Kapitel: Auflösung und Ungültigkeit der eingetragenen Partnerschaft
Art. 307 ZPOAuflösung und Ungültigkeit der eingetragenen Partnerschaft
Für das Verfahren zur Auflösung und zur Ungültigerklärung der eingetragenen Partnerschaft gelten die Bestimmungen über das Scheidungsverfahren sinngemäss.
Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO), SR 272, Stand 1.7.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
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