2. Teil: Besondere Bestimmungen › 8. Titel: Verfahren bei eingetragener Partnerschaft › 3. Kapitel: Kinderbelange in Verfahren bei eingetragener Partnerschaft
Art. 307a ZPOKinderbelange in Verfahren bei eingetragener Partnerschaft
Hat eine Person das minderjährige Kind ihrer eingetragenen Partnerin oder ihres eingetragenen Partners adoptiert, so gelten die Artikel 295–302 sinngemäss.
Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO), SR 272, Stand 1.7.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
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