2. Teil: Besondere Bestimmungen › 9. Titel: Rechtsmittel › 2. Kapitel: Beschwerde

Art. 326 ZPONeue Anträge, neue Tatsachen und neue Beweismittel

1Neue Anträge, neue Tatsachenbehauptungen und neue Beweismittel sind ausgeschlossen.

2Besondere Bestimmungen des Gesetzes bleiben vorbehalten.

Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO), SR 272, Stand 1.7.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.

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