1. Kapitel: Zweck und Geltungsbereich sowie Aufsichtsbehörde des Bundes
Art. 3 DSGRäumlicher Geltungsbereich
1Dieses Gesetz gilt für Sachverhalte, die sich in der Schweiz auswirken, auch wenn sie im Ausland veranlasst werden.
2Für privatrechtliche Ansprüche gilt das Bundesgesetz vom 18. Dezember 1987 über das Internationale Privatrecht. Vorbehalten bleiben zudem die Bestimmungen zum räumlichen Geltungsbereich des Strafgesetzbuchs.
Bundesgesetz vom 25. September 2020 über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG), SR 235.1, Stand 7.7.2025. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
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