DSG
Bundesgesetz vom 25. September 2020 über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG)
SR 235.1 · 77 Artikel · Stand 7.7.2025 · Fedlex
1. Kapitel: Zweck und Geltungsbereich sowie Aufsichtsbehörde des Bundes
2. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen › 1. Abschnitt: Begriffe und Grundsätze
- Art. 5Begriffe
- Art. 6Grundsätze
- Art. 7Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- Art. 8Datensicherheit
- Art. 9Bearbeitung durch Auftragsbearbeiter
- Art. 10Datenschutzberaterin oder -berater
- Art. 11Verhaltenskodizes
- Art. 12Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten
- Art. 13Zertifizierung
2. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen › 2. Abschnitt: Datenbearbeitung durch private Verantwortliche mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland
2. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen › 3. Abschnitt: Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland
3. Kapitel: Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragsbearbeiters
- Art. 19Informationspflicht bei der Beschaffung von Personendaten
- Art. 20Ausnahmen von der Informationspflicht und Einschränkungen
- Art. 21Informationspflicht bei einer automatisierten Einzelentscheidung
- Art. 22Datenschutz-Folgenabschätzung
- Art. 23Konsultation des EDÖB
- Art. 24Meldung von Verletzungen der Datensicherheit
4. Kapitel: Rechte der betroffenen Person
5. Kapitel: Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch private Personen
6. Kapitel: Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane
- Art. 33Kontrolle und Verantwortung bei gemeinsamer Bearbeitung von Personendaten
- Art. 34Rechtsgrundlagen
- Art. 35Automatisierte Datenbearbeitung im Rahmen von Pilotversuchen
- Art. 36Bekanntgabe von Personendaten
- Art. 37Widerspruch gegen die Bekanntgabe von Personendaten
- Art. 38Angebot von Unterlagen an das Bundesarchiv
- Art. 39Datenbearbeitung für nicht personenbezogene Zwecke
- Art. 40Privatrechtliche Tätigkeit von Bundesorganen
- Art. 41Ansprüche und Verfahren
- Art. 42Verfahren im Falle der Bekanntgabe von amtlichen Dokumenten, die Personendaten enthalten
7. Kapitel: Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter › 1. Abschnitt: Organisation
7. Kapitel: Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter › 2. Abschnitt: Untersuchung von Verstössen gegen Datenschutzvorschriften
7. Kapitel: Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter › 3. Abschnitt: Amtshilfe
7. Kapitel: Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter › 4. Abschnitt: Andere Aufgaben des EDÖB
7. Kapitel: Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter › 5. Abschnitt: Gebühren
8. Kapitel: Strafbestimmungen
9. Kapitel: Abschluss von Staatsverträgen
10. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 68Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
- Art. 69Übergangsbestimmungen betreffend laufende Bearbeitungen
- Art. 70Übergangsbestimmung betreffend laufende Verfahren
- Art. 71Übergangsbestimmung betreffend Daten juristischer Personen
- Art. 72Übergangsbestimmung betreffend die Wahl und die Beendigung der Amtsdauer der oder des Beauftragten
- Art. 72aÜbergangsbestimmung betreffend das Arbeitsverhältnis der oder des Beauftragten
- Art. 73Koordination
- Art. 74Referendum und Inkrafttreten