Fünfter Titel: Betreibung auf Konkurs › II. Wechselbetreibung › C. Rechtsvorschlag

Art. 184 SchKGEröffnung des Entscheides. Klagefrist bei Hinterlegung

1Der Entscheid über die Bewilligung des Rechtsvorschlags wird den Parteien sofort eröffnet.

2Ist der Rechtsvorschlag nur nach Hinterlegung des streitigen Betrages bewilligt worden, so wird der Gläubiger aufgefordert, binnen zehn Tagen die Klage auf Zahlung anzuheben. Kommt der Gläubiger dieser Aufforderung nicht nach, so wird die Hinterlage zurückgegeben.

Bundesgesetz vom 11. April 1889 über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), SR 281.1, Stand 1.1.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.

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