Fünfter Titel: Betreibung auf Konkurs › II. Wechselbetreibung › C. Rechtsvorschlag

Art. 185 SchKGRechtsmittel

Der Entscheid über die Bewilligung des Rechtsvorschlages kann innert fünf Tagen mit Beschwerde nach der ZPO angefochten werden.

Bundesgesetz vom 11. April 1889 über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), SR 281.1, Stand 1.1.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.

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