4. Titel: Beweismittel › 5. Kapitel: Sachverständige
Art. 190 StPOEntschädigung
Die sachverständige Person hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (Strafprozessordnung, StPO), SR 312.0, Stand 1.4.2025. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.
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