7. Titel: Erstinstanzliches Hauptverfahren › 1. Kapitel: Rechtshängigkeit, Vorbereitung der Hauptverhandlung, allgemeine Bestimmungen zur Hauptverhandlung

Art. 328 StPORechtshängigkeit

1Mit dem Eingang der Anklageschrift wird das Verfahren beim Gericht rechtshängig.

2Mit der Rechtshängigkeit gehen die Befugnisse im Verfahren auf das Gericht über.

Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (Strafprozessordnung, StPO), SR 312.0, Stand 1.4.2025. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.

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