IVa. Titel: Informationssysteme › 2. Abschnitt: Informationssystem Strassenverkehrsunfälle

Art. 89k SVGInhalt

Das Informationssystem enthält folgende Daten, die im Zusammenhang mit Strassenverkehrsunfällen erhoben worden sind:

a. Daten der beteiligten Personen;

b. Daten der beteiligten Fahrzeuge;

c. Daten zum Unfallort;

d. Daten zum Unfalltyp und zu den Unfallursachen;

e. Unfallskizzen;

f. Einvernahmeprotokolle;

g. Verzeigungsrapporte.

Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG), SR 741.01, Stand 1.7.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.

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