IIa. Titel: Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem

Art. 25d SVGFührerlose Fahrzeuge mit geringen Dimensionen und niedriger Geschwindigkeit

1Der Bundesrat kann vorsehen, dass Fahrzeuge mit geringen Dimensionen und niedriger Geschwindigkeit, die keinen Fahrzeugführer benötigen, auch ohne Festlegung bestimmter Fahrstrecken zugelassen werden können, und den Operator solcher Fahrzeuge von bestimmten Pflichten befreien. Er regelt die Zulassungs- und die Verwendungsvoraussetzungen sowie das Zulassungsverfahren.

2Der Zulassungskanton holt das Einverständnis jener Kantone ein, auf deren Gebiet die Fahrzeuge verwendet werden.

Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG), SR 741.01, Stand 1.7.2026. Massgebend ist die amtliche Fassung auf Fedlex.

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