Mängel in der Mietwohnung: Mietzins senken oder hinterlegen
Schimmel, Heizung kaputt, Baulärm: Du kannst verlangen, dass der Mangel behoben und der Mietzins herabgesetzt wird. Melde ihn zuerst schriftlich.

Worum es geht
Kleine Reinigungen und Ausbesserungen erledigst du selbst. Grössere Mängel, für die du nichts kannst, muss die Vermieterin beheben. Melde jeden Mangel, sonst haftest du unter Umständen für den Schaden, der dadurch entsteht.
Behebt die Vermieterin den Mangel nicht innert angemessener Frist, hast du starke Mittel: Herabsetzung des Mietzinses ab Kenntnis des Mangels, Schadenersatz oder die Hinterlegung der künftigen Mietzinse bei einer amtlichen Stelle.
Das Wichtigste
- Du musst Mängel, die du nicht selbst beheben musst, der Vermieterin melden.Art. 257g OR
- Du kannst verlangen, dass die Vermieterin den Mangel beseitigt, den Mietzins herabsetzt oder Schadenersatz leistet.Art. 259a OR
- Die Herabsetzung gilt ab dem Zeitpunkt, in dem die Vermieterin vom Mangel erfahren hat, bis er behoben ist.Art. 259d OR
- Vor einer Hinterlegung musst du schriftlich eine angemessene Frist setzen und die Hinterlegung androhen und ankündigen.Art. 259g OR
- Hinterlegte Mietzinse gelten als bezahlt. Machst du deine Ansprüche nicht innert 30 Tagen geltend, fallen sie der Vermieterin zu.Art. 259h OR
So hilft dir Kai
- 1Fotografiere den Mangel und lade Fotos und Mietvertrag hoch.
- 2Kai schätzt eine angemessene Herabsetzung ein und rechnet die Fristen.
- 3Kai schreibt dir die Mängelrüge mit Frist und, wenn nötig, die Ankündigung der Hinterlegung.
Häufige Fragen
Darf ich die Miete einfach nicht mehr zahlen?
Nein. Wer nicht zahlt, riskiert eine Kündigung. Der sichere Weg ist die Hinterlegung bei der vom Kanton bezeichneten Stelle, mit schriftlicher Frist und Ankündigung. Art. 259g OR
Kann ich den Mangel selbst beheben lassen?
Bei Mängeln, die den Gebrauch nur vermindern, kannst du ihn nach unbenutzter Frist auf Kosten der Vermieterin beheben lassen. Art. 259b OR
Was muss ich selbst bezahlen?
Kleine Reinigungen und Ausbesserungen für den gewöhnlichen Unterhalt, nach Ortsgebrauch. Art. 259 OR
Alle Fundstellen geprüft gegen den Gesetzestext der amtlichen Sammlung (Fedlex), Stand . Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Kai ist kein Anwalt.
