Hilfe bei Rechtsfragen

Mietkaution zurückfordern: so kommst du zu deinem Depot

Die Kaution gehört dir und liegt auf einem Konto auf deinen Namen. Nach dem Auszug darf die Bank sie nur unter klaren Bedingungen herausgeben.

1 Jahrnach Ende der Miete: hat die Vermieterin bis dann nichts rechtlich geltend gemacht, gibt dir die Bank die KautionArt. 257e OR
Kai fragen, gratisOhne Konto. Fotos und Briefe kannst du hochladen.

Worum es geht

Bei Wohnungen darf die Vermieterin höchstens drei Monatsmieten als Sicherheit verlangen. Sie muss das Geld auf ein Sparkonto oder Depot bei einer Bank legen, das auf deinen Namen lautet.

Nach dem Auszug gibt die Bank die Kaution heraus, wenn ihr beide zustimmt. Macht die Vermieterin innert eines Jahres keinen Anspruch rechtlich geltend, kannst du sie allein von der Bank zurückverlangen.

Das Wichtigste

  • Höchstens drei Monatszinse darf die Vermieterin bei Wohnungen als Kaution verlangen.Art. 257e OR
  • Die Kaution muss auf einem Konto oder Depot auf deinen Namen liegen.Art. 257e OR
  • Die Bank zahlt nur mit Zustimmung beider, aufgrund eines rechtskräftigen Zahlungsbefehls oder Urteils, oder nach einem Jahr ohne Anspruch der Vermieterin an dich.Art. 257e OR
  • Bei der Rückgabe muss die Vermieterin die Wohnung prüfen und Mängel sofort melden, sonst verliert sie ihre Ansprüche für erkennbare Mängel.Art. 267a OR
  • Normale Abnutzung musst du nicht bezahlen. Du gibst die Wohnung in dem Zustand zurück, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt.Art. 267 OR

So hilft dir Kai

  1. 1Lade Mietvertrag, Abnahmeprotokoll und Kautionsbestätigung hoch.
  2. 2Kai prüft, ob Abzüge berechtigt sind und ob die Vermieterin Mängel rechtzeitig gemeldet hat.
  3. 3Kai schreibt dir den Brief an die Vermieterin oder an die Bank.
Mit Kai loslegenKai ist kein Anwalt, kennt aber das Gesetz und rechnet deine Fristen.

Häufige Fragen

Darf die Vermieterin die Kaution einfach behalten?

Nein. Die Bank darf das Geld nur mit deiner Zustimmung oder gestützt auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder ein Urteil an sie auszahlen. Art. 257e OR

Muss ich das Abnahmeprotokoll unterschreiben?

Unterschreib nur, was stimmt. Mit deiner Unterschrift unter Mängeln anerkennst du sie unter Umständen. Kai prüft das Protokoll mit dir.

Was ist mit Mängeln, die erst später auffallen?

Waren sie bei üblicher Prüfung nicht erkennbar, muss die Vermieterin sie sofort melden, sobald sie sie entdeckt. Art. 267a OR

Alle Fundstellen geprüft gegen den Gesetzestext der amtlichen Sammlung (Fedlex), Stand . Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Kai ist kein Anwalt.