Deine Wohnung wurde gekündigt: was du tun kannst
Auch eine formell gültige Kündigung lässt sich anfechten oder hinausschieben. Wichtig ist, schnell zu handeln.

Worum es geht
Kündigt die Vermieterin, muss sie schriftlich und mit dem amtlichen Formular kündigen. Fehlt das Formular oder geht die Kündigung bei Verheirateten nicht an beide, ist sie nichtig, also gar nicht wirksam.
Eine formell gültige Kündigung kannst du anfechten, wenn sie gegen Treu und Glauben verstösst, oder du kannst eine Erstreckung verlangen, wenn der Auszug für dich eine Härte bedeutet. Beides geht an die Schlichtungsbehörde, und dafür hast du ab Empfang 30 Tage Zeit.
Das Wichtigste
- Die Vermieterin muss auf dem amtlichen Formular kündigen.Art. 266l OR
- Eine Kündigung ohne Formular ist nichtig.Art. 266o OR
- Bist du verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft, muss die Kündigung euch beiden separat zugestellt werden.Art. 266n OR
- Anfechtbar ist eine Kündigung, die gegen Treu und Glauben verstösst, etwa weil du berechtigte Ansprüche geltend gemacht hast.Art. 271a OR
- Bringt die Kündigung dir oder deiner Familie eine Härte, kannst du eine Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen.Art. 272 OR
So hilft dir Kai
- 1Lade die Kündigung mit Umschlag hoch, damit das Empfangsdatum feststeht.
- 2Kai prüft Formular, Termin und Gründe und rechnet die 30-Tage-Frist.
- 3Kai schreibt das Gesuch um Anfechtung oder Erstreckung an die Schlichtungsbehörde.
Häufige Fragen
Wie lange kann die Miete erstreckt werden?
Bei Wohnungen um höchstens vier Jahre, in einem oder zwei Schritten. Art. 272b OR
Muss die Vermieterin die Kündigung begründen?
Ja, wenn du es verlangst. Art. 271 OR
Was gilt, wenn ein Termin falsch berechnet wurde?
Eine Kündigung auf einen falschen Termin gilt auf den nächstmöglichen Termin. Art. 266a OR
Alle Fundstellen geprüft gegen den Gesetzestext der amtlichen Sammlung (Fedlex), Stand . Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Kai ist kein Anwalt.
