Nebenkostenabrechnung prüfen: was die Vermieterin verrechnen darf
Nebenkosten schuldest du nur, wenn sie im Vertrag vereinbart sind, und nur in der tatsächlichen Höhe. Die Belege darfst du einsehen.

Worum es geht
Nebenkosten sind etwa Heizung, Warmwasser, Hauswart oder öffentliche Abgaben. Bezahlen musst du nur die Positionen, die im Mietvertrag ausdrücklich genannt sind. Was dort fehlt, ist im Mietzins enthalten.
Zahlst du akonto, muss die Vermieterin mindestens einmal jährlich abrechnen. Reparaturen und Erneuerungen der Heizung oder deren Abschreibung gehören nicht in die Heizkosten.
Das Wichtigste
- Nebenkosten schuldest du nur, wenn sie besonders vereinbart sind.Art. 257a OR
- Verrechnet werden dürfen nur die tatsächlichen Aufwendungen der Vermieterin.Art. 257b OR
- Du hast Anspruch, die Belege einzusehen.Art. 257b OR
- Reparatur, Erneuerung, Verzinsung und Abschreibung der Heizung sind keine Heizkosten.Art. 6 VMWG
- Bei der Heizkostenabrechnung kannst du die detaillierte Abrechnung und die Originalunterlagen verlangen.Art. 8 VMWG
So hilft dir Kai
- 1Lade Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung hoch.
- 2Kai vergleicht die Positionen mit dem Vertrag und markiert, was nicht vereinbart oder nicht zulässig ist.
- 3Kai schreibt dir das Gesuch um Einsicht in die Belege oder die Beanstandung an die Vermieterin.
Häufige Fragen
Was gilt bei einer Pauschale?
Bei pauschalen Nebenkosten gibt es keine Abrechnung. Die Pauschale muss aber auf Durchschnittswerten aus drei Jahren beruhen. Art. 4 VMWG
Darf die Vermieterin Verwaltungskosten verrechnen?
Für die Erstellung der Abrechnung ja, nach Aufwand oder im Rahmen der üblichen Ansätze. Art. 4 VMWG
Was gehört zu den Heizkosten?
Unter anderem Brennstoff und Energie, Strom für Brenner und Pumpen, Reinigung, Revision, Wartung und Verbrauchserfassung. Art. 5 VMWG
Alle Fundstellen geprüft gegen den Gesetzestext der amtlichen Sammlung (Fedlex), Stand . Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Kai ist kein Anwalt.
