Zahlungsbefehl erhalten: was jetzt?
Ein Zahlungsbefehl heisst noch nicht, dass du zahlen musst. Entscheidend ist, ob du rechtzeitig Rechtsvorschlag erhebst.

Worum es geht
Mit dem Zahlungsbefehl beginnt eine Betreibung. Ihn kann jede Gläubigerin beim Betreibungsamt verlangen, ohne vorher zu beweisen, dass die Forderung besteht. Deshalb sagt er noch nichts darüber, ob du wirklich etwas schuldest.
Du hast zwei Wege: zahlen, wenn die Forderung stimmt, oder Rechtsvorschlag erheben, wenn du sie ganz oder teilweise bestreitest. Mit dem Rechtsvorschlag stoppst du die Betreibung, und die Gläubigerin muss ihre Forderung vor Gericht oder in einem Verwaltungsverfahren durchsetzen.
Das Wichtigste
- Den Rechtsvorschlag erhebst du mündlich oder schriftlich beim Betreibungsamt oder sofort bei der Zustellung.Art. 74 SchKG
- Eine Begründung ist nicht nötig. Es genügt zu erklären, dass du Rechtsvorschlag erhebst.Art. 75 SchKG
- Ohne Rechtsvorschlag kann die Gläubigerin nach 20 Tagen die Fortsetzung der Betreibung verlangen, also Pfändung oder Konkurs.Art. 88 SchKG
- Mit Rechtsvorschlag ist die Betreibung gestoppt. Die Gläubigerin muss dann ein Gericht anrufen (Rechtsöffnung oder Klage).Art. 79 SchKG
- Wer die Frist unverschuldet verpasst hat, kann die Wiederherstellung verlangen, und zwar innert der gleichen Frist (10 Tage) ab Wegfall des Hindernisses.Art. 33 SchKG
So hilft dir Kai
- 1Fotografiere den Zahlungsbefehl und lade ihn bei Kai hoch.
- 2Kai liest Zustelldatum, Betrag und Gläubigerin und rechnet die Frist mit Feiertagen und Betreibungsferien.
- 3Kai erklärt, ob und wie du Rechtsvorschlag erhebst, und schreibt dir auf Wunsch die Erklärung.
Häufige Fragen
Kostet der Rechtsvorschlag etwas?
Nein, auch die Bestätigung des Betreibungsamts ist gebührenfrei. Kosten können erst in einem späteren Gerichtsverfahren entstehen. Art. 74 SchKG
Was, wenn ich nur einen Teil schulde?
Dann gib den bestrittenen Betrag genau an. Sonst gilt die ganze Forderung als bestritten. Art. 74 SchKG
Steht die Betreibung danach im Register?
Ja. Du kannst aber drei Monate nach der Zustellung verlangen, dass sie Dritten nicht mehr gezeigt wird, wenn die Gläubigerin kein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet hat. Art. 8a SchKG
Alle Fundstellen geprüft gegen den Gesetzestext der amtlichen Sammlung (Fedlex), Stand . Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Kai ist kein Anwalt.
