Hilfe bei Rechtsfragen

Betreibung löschen: so verschwindet sie aus dem Auszug

Eine Betreibung bleibt im Register, auch wenn sie unberechtigt war. Du kannst aber verlangen, dass sie Dritten nicht mehr gezeigt wird.

3 Monatenach Zustellung des Zahlungsbefehls kannst du nach einem Rechtsvorschlag das Gesuch stellenArt. 8a SchKG
Kai fragen, gratisOhne Konto. Fotos und Briefe kannst du hochladen.

Worum es geht

Vermieterinnen, Arbeitgeber und Banken verlangen oft einen Betreibungsregisterauszug. Darin stehen Betreibungen bis fünf Jahre nach Abschluss des Verfahrens, auch solche, gegen die du Rechtsvorschlag erhoben hast.

Löschen im eigentlichen Sinn kann das Amt eine Betreibung nicht. Das Gesetz nennt aber Fälle, in denen das Betreibungsamt sie Dritten nicht mehr bekannt gibt: etwa wenn die Gläubigerin sie zurückzieht oder wenn du nach einem Rechtsvorschlag ein Gesuch stellst und die Gläubigerin nichts unternommen hat.

Das Wichtigste

  • Zieht die Gläubigerin die Betreibung zurück, gibt das Amt sie Dritten nicht mehr bekannt.Art. 8a SchKG
  • Hast du Rechtsvorschlag erhoben, kannst du nach drei Monaten ein Gesuch stellen. Die Gläubigerin hat dann 20 Tage Zeit zu zeigen, dass sie ein Verfahren eingeleitet hat.Art. 8a SchKG
  • Nach fünf Jahren seit Abschluss des Verfahrens sehen Dritte die Betreibung ohnehin nicht mehr.Art. 8a SchKG
  • Ist die Schuld bezahlt oder gestundet und kannst du das mit Urkunden belegen, kannst du beim Gericht die Aufhebung der Betreibung verlangen.Art. 85 SchKG
  • Besteht die Schuld nicht, kannst du jederzeit beim Gericht feststellen lassen, dass sie nicht besteht.Art. 85a SchKG

So hilft dir Kai

  1. 1Lade deinen Betreibungsregisterauszug oder den Zahlungsbefehl hoch.
  2. 2Kai prüft, welcher Weg passt, und rechnet, ab wann du das Gesuch stellen kannst.
  3. 3Kai schreibt dir das Gesuch an das Betreibungsamt oder einen Brief an die Gläubigerin.
Mit Kai loslegenKai ist kein Anwalt, kennt aber das Gesetz und rechnet deine Fristen.

Häufige Fragen

Kostet das Gesuch etwas?

Das Betreibungsamt kann eine kleine Gebühr verlangen. Kai sagt dir, was in deinem Fall anfällt.

Kann ich die Gläubigerin bitten, die Betreibung zurückzuziehen?

Ja, oft ist das der schnellste Weg, etwa wenn die Forderung bezahlt ist. Zieht sie zurück, sehen Dritte die Betreibung nicht mehr. Art. 8a SchKG

Was, wenn die Gläubigerin später doch ein Verfahren einleitet?

Dann wird die Betreibung Dritten wieder angezeigt, ausser ihr Begehren wurde endgültig abgewiesen. Art. 8a SchKG

Alle Fundstellen geprüft gegen den Gesetzestext der amtlichen Sammlung (Fedlex), Stand . Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Kai ist kein Anwalt.