Hilfe bei Rechtsfragen

Kündigung am Arbeitsplatz: Fristen, Sperrfristen, Rechte

Eine Kündigung während Krankheit oder Unfall kann nichtig sein, und eine missbräuchliche Kündigung gibt Anspruch auf Entschädigung.

Bis Ende der Kündigungsfristschriftlich Einsprache erheben, wenn du die Kündigung für missbräuchlich hältst und eine Entschädigung willstArt. 336b OR
Kai fragen, gratisOhne Konto. Fotos und Briefe kannst du hochladen.

Worum es geht

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann jede Seite kündigen. Die Fristen hängen von der Dauer der Anstellung ab. Nach der Probezeit wird ohne andere Abrede auf ein Monatsende gekündigt.

Geschützt bist du nach der Probezeit vor allem während Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Militärdienst: Eine Kündigung in dieser Zeit ist nichtig. Hältst du eine Kündigung für missbräuchlich, musst du rechtzeitig schriftlich Einsprache erheben, sonst verlierst du den Anspruch auf eine Entschädigung.

Das Wichtigste

  • Nach der Probezeit gilt ohne andere Abrede im ersten Dienstjahr eine Frist von einem Monat, bis zum neunten Jahr von zwei, danach von drei Monaten, jeweils auf ein Monatsende.Art. 335c OR
  • In der Probezeit (ohne andere Abrede der erste Monat) kann mit einer Frist von sieben Tagen gekündigt werden.Art. 335b OR
  • Nach der Probezeit darf während Krankheit oder Unfall eine gewisse Zeit nicht gekündigt werden (30, 90 oder 180 Tage je nach Dienstjahr).Art. 336c OR
  • Du kannst verlangen, dass die Kündigung schriftlich begründet wird.Art. 335 OR
  • Bei einer missbräuchlichen Kündigung schuldet die Arbeitgeberin eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen.Art. 336a OR

So hilft dir Kai

  1. 1Lade das Kündigungsschreiben und deinen Arbeitsvertrag hoch.
  2. 2Kai rechnet Kündigungsfrist und Sperrfristen und prüft, ob die Kündigung gültig ist.
  3. 3Kai schreibt die Einsprache oder das Gesuch um Begründung und erinnert dich an die Fristen.
Mit Kai loslegenKai ist kein Anwalt, kennt aber das Gesetz und rechnet deine Fristen.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich klagen?

Nach einer gültigen Einsprache musst du die Entschädigung innert 180 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses einklagen. Art. 336b OR

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja, jederzeit, auf Wunsch auch als reine Arbeitsbestätigung. Art. 330a OR

Was passiert mit einer Kündigung während der Sperrfrist?

Sie ist nichtig. Wurde vor der Krankheit gekündigt, steht die Kündigungsfrist still und läuft danach weiter. Art. 336c OR

Alle Fundstellen geprüft gegen den Gesetzestext der amtlichen Sammlung (Fedlex), Stand . Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Kai ist kein Anwalt.